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Satzung

Verein der Freunde und Förderer der GGS Knittkuhl
Am Mergelsberg 1 in Düsseldorf e. V.
SATZUNG
(Fassung vom 13.Juli 2011)

§ 1
Name, Sitz, Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen „ Verein der Freunde und Förderer der GGS Knittkuhl, Am Mergelsberg 1 in Düsseldorf e. V.“
  2. Der Verein hat seinen Sitz in Düsseldorf
  3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

§ 2
Zweck des Vereins

  1. Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung durch die ideelle und materielle Unterstützung der Gemeinschaftsgrundschule Knittkuhl, Am Mergelsberg 1. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch zur Verfügung stellen von Mitteln für den schulischen Bedarf, Lehr- und Lernmaterialien, Verbrauchsmaterial, Schulausstattungen, Unterstützung von Schulveranstaltungen und weitere Gegenstände zur Förderung der Erziehung. Ferner soll bei der Elternschaft und bei den Freunden der Schule Interesse und Verständnis für alle schulischen Aufgaben und Aktivitäten geweckt und gefördert werden. In besonderen Fällen können auch einzelne Kinder finanziell unterstützt werden. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung“. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Der Verein hat seine Anerkennung als gemeinnütziger Verein zu beantragen. Er hat seine Mittel ausschließlich zur Unterstützung der Gemeinschaftsgrundschule Knittkuhl, Am Mergelsberg 1 in Düsseldorf zu verwenden.
  2. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig.

§ 3
Mitgliedschaft

  1. Jede natürliche volljährige Person kann Mitglied des Vereins werden. Die Mitgliedschaft juristischer Personen ist zulässig. Die Aufnahme erfolgt auf schriftlichen Antrag.
  2. Der Austritt ist nur zum Jahresende möglich. Die schriftliche Austrittserklärung muss spätestens zum 30. September einem Vorstandsmitglied zugehen.
  3. Auf Antrag des Vorstands kann die Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder ein Mitglied ausschließen.

§4
Mitgliedsbeitrag

  1. Den Mitgliedsbeitrag beschließt die Mitgliederversammlung; höhere Beitragszahlungen sind zulässig. Der Betrag ist innerhalb der ersten 3. Monate des Schuljahres bzw. der Mitgliedschaft zu entrichten.

§5
Organe des Vereins

  1. Organe des Vereins sind:

a) Der Vorstand

b) Die Mitgliederversammlung

§6
Der Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus 3 volljährigen Vereinsmitgliedern und zwar.
  1. dem Vorsitzenden
  2. dem Kassenwart
  3. dem Schriftführer
  1. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen der anwesenden Mitglieder für die Dauer von zwei Geschäftsjahren gewählt. Die Vorstandsmitglieder bleiben auch nach dem Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt. Die Wiederwahl ist möglich.
  2. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinschaftlich zur Vertretung des Vereins berechtigt.
  3. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins. Er beruft die Mitgliederversammlungen ein und leitet sie.
  4. Die dem Vorstand entstandenen angemessenen Auslagen und Aufwendungen können nach Maßgabe eines entsprechenden Vorstandsbeschlusses erstattet werden. Eine Zahlung nach § 3 Nr. 26a EStG (sog. Ehrenamtsfreibetrag) ist zulässig.

§7
Sitzung des Vorstandes

  1. Der Vorstand tritt mindestens zweimal jährlich zu einer Sitzung zusammen. Abstimmungen werden in einfacher Mehrheit durchgeführt.
  2. An den Sitzungen des Vorstands soll ein Mitglied der Schulpflegschaft regelmäßig mit beratender Stimme teilnehmen. Der Vorstand entscheidet darüber, ob ein Vertreter der Schulleitung, des Lehrerkollegiums mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen kann.

§8
Mitgliederversammlung

  1. Der Mitgliederversammlung gehören alle Mitglieder des Vereins an. Sie tritt jährlich mindestens einmal, jedoch nicht während der Ferienzeit zusammen. Die Ladung hat mindestens 2 Wochen vor dem Sitzungstag unter Angabe der Tagesordnung schriftlich durch den Vorstand zu erfolgen.
  2. Aufgaben der Mitgliederversammlung sind es die Entlastung und die Wahl des Vorstands, die Wahl der Kassenprüfer und die Änderung der Satzung.
  3. Zu Kassenprüfern werden zwei Personen für die Dauer eines Jahres gewählt. Ihnen obliegt die Prüfung der Vereinskasse und des Vereinsvermögens. Sie haben einen Prüfungsbericht zu erstellen und in der Mitgliederversammlung ihren Vorschlag, dem Vorstand Entlastung zu erteilen oder zu verweigern, bekannt zugeben.
  4. Die Mitgliederversammlung fasst alle Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen der anwesenden Mitglieder. Zur Änderung der Satzung bedarf es ¾ der Stimmen der anwesenden Mitglieder der Mitgliederversammlung.
  5. Die in der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse müssen unter Angabe des Ortes und der Zeit der Versammlung sowie des Abstimmungsergebnisses schriftlich niedergelegt werden. Das Protokoll ist vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterschreiben.

§ 9
Außerordentliche Mitgliederversammlung

  1. Auf schriftlichen Antrag von mindestens 10% der Mitglieder hat der Vorstand eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Diese Versammlung darf nicht in der Ferienzeit der Schule fallen. Die Ladungsfrist beträgt 14 Tage.
  2. Bezüglich der Beschlussfassung gelten die Bestimmungen des § 8 Nr. 4 und Nr.5.

§ 10
Auflösung des Vereins
Im Falle der Auflösung des Vereins sind die im Amt befindlichen Vorstandsmitglieder die Liquidatoren. Im Falle der Auflösung, Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an die Stadt Düsseldorf, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, insbesondere zur Förderung der Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsgrundschule Knittkuhl, Am Mergelsberg 1 in Düsseldorf zu verwenden hat.